AfD Schleswig-Holstein
Willkommen auf meiner Seite!
Mein Name ist Kurt Kleinschmidt und ich bin Landessprecher der AfD Schleswig-Holstein.
Ich bin 55 Jahre und seit dem 01. April 2022 OStFw d.R. Ich bin bei der Bundeswehr mehrmals zur See gefahren, und ich war in acht Auslandseinsätzen. Meine Auslandseinsätze vom Kosovo bis Afghanistan haben mir noch mehr vor Augen geführt, wie wertvoll Demokratie, Freiheit sowie eine sinnvolle und funktionierende Politik sind!
Mein Video zur vergangenen Landtagswahl
Ich liebe mein Land, und habe mich als Berufssoldat aktiv für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung eingesetzt.
Ich bin Gemeindevertreter in der Gemeinde Leck, und gestalte dort Politik nicht nur für meine Wähler. Desweiteren war ich von 2018 bis 2021 als bürgerliches Mitglied im Kreistag Nordfriesland. Seit 2018 bin Kreisvorsitzender der AfD in Nordfriesland, und engagiere mich als Beisitzer seit 2019 aktiv im Landesvorstand der AfD in Schleswig-Holstein. Seit 2022 nun auch als Landessprecher.
Meinem Beruf habe ich es zu verdanken, dass mein Einsatz für Menschen zur Berufung wurde. Diese Berufung möchte ich weiterführen – und zwar für Sie im Landtag von Schleswig-Holstein.
Aktuelles
Vielen Dank an unseren Oberbürgermeister Tobias Bergmann für die Wahlwerbung.
Nur mit der politischen Neutralität nimmt er es als Bürgermeister mal wieder nicht so genau und die Unschuldsvermutung gilt natürlich auch nur für Mitglieder der Altparteien oder er hat als "wichtiger" Bürgermeister Zugang zu Akten, die nicht öffentlich sind.
Der Tobias Bergmann hat es einfach drauf und ist ein Gewinn für ganz Neumünster, nicht!
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Die FDP holt wieder einmal zu einem Rundumschlag aus und versucht damit, ihre immer weiter sinkenden Ergebnisse in den Wahlumfrage mit Ach und Krach zu stabilisieren – auf Bundesebene steht die FDP immerhin bei mageren 5 Prozent. In den Ländern, besonders in Mitteldeutschland, könnte man die FDP bereits als „Sonstige“ aufführen, denn mehr als 2-3% würde die Partei laut neuster Umfragen nicht erreichen.
Kein Wunder also, dass Lindner mit seiner FDP nun versucht, die Schieflage zu retten. Ein Beschlusspapier des FDP-Präsidiums sieht vor, dass man endlich die Anreize für bessere Bezahlung und weniger Steuern schaffen wolle. Auch eine Kürzung des Bürgergelds sieht das Beschlusspapier vor.
Wer sich die Beschlüsse allerdings genauer durchliest, der wird schnell erkennen, dass der Fokus mal wieder auch auf der Zuwanderung sogenannter „Fachkräfte“ liegt. Tatsächlich möchte man durch eine geringe Besteuerung Fachkräfte aus dem Ausland anwerben.
Hierzu einmal eine Liste einiger Fragen, die uns als AfD hierzu in den Sinn kommen:
1. Warum dauerte es fast 2,5 Jahre, bis die FDP mit einer Überarbeitung des Steuermodells um die Ecke kommt?
2. Wieso hat die FDP die Einführung des Bürgergelds damals nicht verhindert?
3. Warum erleben wir seit fast einem Jahrzehnt eine unkontrollierte Masseneinwanderung sogenannter „Fachkräfte“, die augenscheinlich keine Auswirkung auf den Fachkräftemangel haben?
4. Wieso setzt die FDP nicht endlich auf eine nachhaltige Entlastung des deutschen Arbeiters, anstatt auf immer weitere Zuwanderung zu setzen?
Die Liste der Fragen könnte man noch weiterführen. Allerdings wird damit verdeutlicht, dass die FDP mal wieder auf Stimmenfang geht.
Wer allerdings glaubt, dass die FDP nachhaltig etwas ändern wird, der sollte sich die Politik der letzten Jahre anschauen – allen voran das Abstimmungsverhältnis im Deutschen Bundestag. Bis auf leere Versprechungen von Lindner und seinen Parteikollegen haben wir wenig gesehen. Wer Gelb wählt, bekommt Grün serviert.
Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen auf die Partei setzen, die sich maßgeblich für den deutschen Arbeiter einsetzt: Die AfD!
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AfD darf Schloss Reinbek nutzen: „Die Lex AfD der Stadt Reinbek verletzt Verfassungsrecht!“
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat gestern der Klage des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein gegen die Stadt Reinbek stattgegeben (Az. 6 B 6/24): Die Stadt muss der AfD für eine Veranstaltung am 12. April 2024 Zugang zum Reinbeker Schloss gewähren. Julian Flak, stellvertretender Landesvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD Schleswig-Holstein, erklärt dazu:
„Die Argumentation der Stadt Reinbek ist auf ganzer Linie gescheitert: Das Parteienprivileg des Grundgesetzes gilt selbstverständlich auch für die Nutzung des Schlosses Reinbek. Die Stadt kann dieses Recht auch nicht durch eine Nutzungssatzung aushebeln. Die ‚Lex AfD‘ des Bürgermeisters Björn Warmer verletzt schlicht Verfassungsrecht. Das Gericht hat dem SPD-Mann demokratische Grundregeln ins Stammbuch geschrieben – er hatte hier offenkundig erheblichen Nachholbedarf:
‚Die von der Antragsgegnerin [Anm.: die Stadt Reinbek] beabsichtigte Vergabepraxis, nicht verbotene Parteien wegen Meinungskundgaben schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle vom Zugang zu öffentlichen Räumen auszuschließen, verletzt Art. 21 Abs. 4 GG‘.
In einer Demokratie gilt: Gleiches Recht für alle. Wer das nicht akzeptieren kann, hat ein Kernelement der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verstanden. Im politischen Wettbewerb sind unterschiedliche Meinungen auszuhalten, stellt auch das Gericht noch einmal fest:
Eine nicht verbotene politische Partei dürfe ‚in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden und sich so darstellen, wie es ihrem Selbstverständnis entspricht. Sie hat das Recht, auf eine Beteiligung an der politischen Willensbildung hinzuwirken und hierzu politische Zielvorstellungen zu formulieren. Sie darf versuchen, den Bürger von deren Richtigkeit zu überzeugen. Es ist ihr auch erlaubt, hierzu ihre eigenen Vorstellungen durch Behauptungen, Wertungen und Argumente in Wort, Schrift und Bild zu erläutern […]‘.
Kurzum: Der Versuch, die einzig wahre Oppositionspartei Deutschlands zu behindern, ist einmal mehr gescheitert.“
Kontakt:
julianflak.de/pm-2-24-reinbek-lex-afd/
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