MAD-Gesetz – Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) will die Bundesregierung die militärische Sicherheit in der Bundeswehr verstärken. Dies erscheint aufgrund neuer Bedrohungslagen notwendig. Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Kurt Kleinschmidt (AfD) hat dies in der Debatte des Parlaments am heutigen Donnerstagabend unterstrichen, gleichzeitig aber vor staatlichem Missbrauch gewarnt.

Kurt Kleinschmidt: „Die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten, Cyberattacken und hybride Angriffe gegen die Bundeswehr nehmen zu. Auch mit Blick auf die unzähligen Drohnenvorfälle der jüngsten Zeit ist eine Gesetzesänderung ein notwendiger Schritt. Dabei dürfen wir aber die Grundrechte der Bundeswehrsoldaten nicht aus den Augen verlieren. Das Gesetz ermöglicht dem MAD die Tiefenüberprüfungen, also die Überwachung in sensiblen Bereichen. So gut die Absicht, die Sicherheit zu erhöhen, auch ist – diese Befugnisse können auch zur willkürlichen politischen Steuerung eingesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass viele Maßnahmen dazu dienen, abweichende politische Meinungen zu unterdrücken und Menschen mit vermeintlich falschem Parteibuch unter Druck zu setzen. Ein Vorgang, der schon heute Einzug in die Truppe gehalten hat. Den Gesetzentwurf in dieser Fassung müssen wir als Alternative für Deutschland ablehnen.“

Kurt Kleinschmidt wurde im Februar 2025 in den Deutschen Bundestag gewählt. Der 58-jährige frühere Berufssoldat wurde während seiner 35-jährigen Dienstzeit bei Bundeswehr selbst auf dem Gebiet der militärischen Sicherheit ausgebildet und arbeitete jahrelang mit MAD-Dienststellen zusammen. Der AfD-Politiker aus Leck (Kreis Nordfriesland) ist der einzige Abgeordnete im Verteidigungsausschuss aus Schleswig-Holstein. Auf seiner Website können sich Bundeswehr-Angehörige melden, die sich wegen ihrer politischen Haltung von Vorgesetzten oder Dienststellen diskriminiert fühlen.